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	<title>Rechtsanwalt Robak</title>
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	<description>Mietrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Wirtschaftsrecht</description>
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		<title>Baurecht in Berlin</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 19:23:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nutzungsänderung
Bei der Nutzungsänderung (zum Beispiel Wohnungen im Büro, Lebensmittelladen in Gaststätte, Blumenladen in Möbelgeschäft) ist besonders Folgendes zu beachten. Unter Umständen werden durch die Umnutzung weitere Stellplätze notwendig. Wohnraum darf nicht ohne Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken umgebaut oder verwendet werden.
Dies gilt mit Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverordnung der Landesregierung NRW vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Nutzungsänderung</strong></span></p>
<p>Bei der Nutzungsänderung (zum Beispiel Wohnungen im Büro, Lebensmittelladen in Gaststätte, Blumenladen in Möbelgeschäft) ist besonders Folgendes zu beachten. Unter Umständen werden durch die Umnutzung weitere Stellplätze notwendig. Wohnraum darf nicht ohne Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken umgebaut oder verwendet werden.</p>
<p>Dies gilt mit Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverordnung der Landesregierung NRW vom 12.06.2001 nur noch für Miet- und Genossenschaftswohnungen, nicht mehr für die Eigentümern selbst genutzten Eigenheime/ Eigentumswohnungen. Konzessionen (Gaststätte, Imbiss, Trinkhallen) werden von der Baugenehmigung nicht umfasst und sind beim zuständigen (Bezirks-) Ornungsamt zu beantragen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Informationen</strong></span></p>
<p>Nutzungsänderung ist die Änderung der (genehmigten) Benutzungsart oder die Änderung der Zweckbestimmung einer baulichen Anlage.</p>
<p>Auch die Nutzungsänderung ist grundsätzlich “Vorhaben“ i.S. des § 29 BauGb, es sind daher die Vorschriften über die planungsrechtliche Zulässlichkeit (§§ 30-37 BauGB) einschlägig Des Weiteren besteht für die Nutzungsänderung ebenso wie für die Errichtung, der Änderung und den Abriss einer baulichen Anlage des Erfordernis einer Baugenehmigung nach Maßgabe der Vorschriften in den Landesbauordnungen, wobei jedoch in den Landesbauordnungen eine Vielzahl von Nutzungsänderungen genehmigungsfrei gestellt werden.</p>
<p>Von Bedeutung ist jedoch nicht jede beliebige Änderung der Nutzungsweise, sondern &#8230;</p>
<p><a title="Baurecht Berlin" href="http://baurecht-berlin.rechtsanwalt-robak.de">[Weiterlesen...]</a></p>
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		<title>Familienrecht in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Apr 2010 10:19:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem selbst von Juristen kaum mehr überschaubaren Spezialgebiet entwickelt:
Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Altersvorsorgeunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Krankenversicherungsunterhalt, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung, Gewaltschutzgesetz (z.B. Näherungsverbot), Vaterschaftsanerkennung,, Vaterschaftsanfechtung, Ehevertrag und Eheschließung, Lebenspartnerschaftsverträge, Aufhebungsverfahren, Abstammung und Adoption, Namensrecht, Recht der nicht ehelichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem selbst von Juristen kaum mehr überschaubaren Spezialgebiet entwickelt:<br />
Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Altersvorsorgeunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Krankenversicherungsunterhalt, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung, Gewaltschutzgesetz (z.B. Näherungsverbot), Vaterschaftsanerkennung,, Vaterschaftsanfechtung, Ehevertrag und Eheschließung, Lebenspartnerschaftsverträge, Aufhebungsverfahren, Abstammung und Adoption, Namensrecht, Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, um ein paar Bereiche zu nennen.<br />
<strong><br />
Wann sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen?</strong></p>
<p>Hier gibt es nur einen Rat: wenden Sie sich immer sofort an einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt kann vermeiden , dass durch falsche Entscheidungen wie Gespräche im Beisein von Dritten</p>
<p><a title="Familienrecht Berlin" href="http://familienrecht-berlin.rechtsanwalt-robak.de">[Weiterlesen...]</a></p>
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		<title>Zivilrecht in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Apr 2010 10:02:23 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Abwehr von überzogenen Abmahnkostenforderungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Seit dem 1.9.2008 ist das Urheberrecht in Deutschland noch einmal deutlich verschärft worden. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (sog. Durchsetzungsgesetz; BGBl. I, 1191), das seinerseits wiederum europarechtliche Vorgaben (RL 2004/48/EG) in deutsches Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abwehr von überzogenen Abmahnkostenforderungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet<br />
Seit dem 1.9.2008 ist das Urheberrecht in Deutschland noch einmal deutlich verschärft worden. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (sog. Durchsetzungsgesetz; BGBl. I, 1191), das seinerseits wiederum europarechtliche Vorgaben (RL 2004/48/EG) in deutsches Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie ist es, die Durchsetzungsinstrumente zu effektuieren, um eine europaweit wirksame Anwendung des Rechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums sicherzustellen – gerade auch im Internet (Erwägungsgründe Nr. 2 und 3 RL 2004/48/EG).<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Gesetzgeber dabei, neben der strafrechtlichen Sanktionierung, verstärkt auf private Durchsetzungsmechanismen. So gewährt § 97 UrhG einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, dessen gerichtlicher Durchsetzung gem. § 97a UrhG zunächst eine Abmahnung vorausgehen soll, um eine Gelegenheit zu schaffen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die Kosten für die Abmahnung&#8230;<br />
<a title="Zivilrecht Berlin" href="http://zivilrecht-berlin.rechtsanwalt-robak.de">[Weiterlesen...]</a></p>
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		<title>Verkehrsrecht in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Apr 2010 09:49:35 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rechtsgebiete]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt verkehrsrecht berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die grundlegenden Vorschriften über den Straßenverkehr. Sie betreffen u.a. die Zulassung von Kfz, die Fahrerlaubnis, die Kfz.-Haftung, die strafrechtliche Ahndung des Fahrens ohne Führerschein, die Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrszentralregister. Die wichtigste Vorschrift ist die Grundregel des Straßenverkehrs nach § 1 II StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die grundlegenden Vorschriften über den Straßenverkehr. Sie betreffen u.a. die Zulassung von Kfz, die Fahrerlaubnis, die Kfz.-Haftung, die strafrechtliche Ahndung des Fahrens ohne Führerschein, die Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrszentralregister. Die wichtigste Vorschrift ist die Grundregel des Straßenverkehrs nach § 1 II StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“</p>
<p>Bei einem Verkehrsunfall gilt als erstes, dass es nicht ohne eine ordentliche Unfallmeldung geht. Zu notieren sind insbesondere&#8230;<br />
<a title="Verkehrsrecht Berlin" href="http://verkehrsrecht-berlin.rechtsanwalt-robak.de">[Weiterlesen...]</a></p>
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		<title>Wirtschaftsrecht in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Apr 2010 09:40:49 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die  gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung,  Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu Gesellschafterversammlungen und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die  gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung,  Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu Gesellschafterversammlungen und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer korrekten Beantwortung, wie Fragen zum Aus- scheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur  Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH. &#8230;<br />
<a title="Wirtschaftsrecht Berlin" href="http://wirtschaftsrecht-berlin.rechtsanwalt-robak.de">[Weiterlesen...]</a></p>
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		<title>Mietrecht in Berlin</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Apr 2010 21:54:19 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auch im Bezirk unserer Kanzlei, dem Wrangelkiez in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg häufen sich seit einigen Jahren die Streitfälle  rund um Modernisierung und Mieterhöhung, Nebenkosten und Wohnungsmängel. Viele Irrtümer und Auseinandersetzungen könnten jedoch vermieden werden, wenn die Vertragsparteien ausreichend über bestehende Rechte und Pflichten informiert sind.
Die Mietverhältnisse unterstehen als Dauerschuldverhältnisse im verstärkten Maße dem Grundsatz von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Bezirk unserer Kanzlei, dem Wrangelkiez in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg häufen sich seit einigen Jahren die Streitfälle  rund um Modernisierung und Mieterhöhung, Nebenkosten und Wohnungsmängel. Viele Irrtümer und Auseinandersetzungen könnten jedoch vermieden werden, wenn die Vertragsparteien ausreichend über bestehende Rechte und Pflichten informiert sind.</p>
<p>Die Mietverhältnisse unterstehen als Dauerschuldverhältnisse im verstärkten Maße dem Grundsatz von Treu und Glauben. Den Pflichten entsprechen auf Seiten des Vertragspartners Ansprüche.<br />
Im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen die Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters zur Mietzahlungspflicht des Mieters. Die Entrichtung der monatlichen Miete sollte eine Selbstverständlichkeit  sein, sie wird hier deshalb ausdrücklich erwähnt, da es in der Praxis eine  Flut von Rechtstreitigkeiten&#8230;</p>
<p><a title="Mietrecht Berlin" href="http://mietrecht-berlin.rechtsanwalt-robak.de">[Weiterlesen...]</a></p>
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