Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen die grundlegenden Vorschriften über den Straßenverkehr. Sie betreffen u.a. die Zulassung von Kfz, die Fahrerlaubnis, die Kfz.-Haftung, die strafrechtliche Ahndung des Fahrens ohne Führerschein, die Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrszentralregister. Die wichtigste Vorschrift ist die Grundregel des Straßenverkehrs nach § 1 II StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Bei einem Verkehrsunfall gilt als erstes, dass es nicht ohne eine ordentliche Unfallmeldung geht. Zu notieren sind insbesondere…
[Weiterlesen...]

