Abwehr von überzogenen Abmahnkostenforderungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Seit dem 1.9.2008 ist das Urheberrecht in Deutschland noch einmal deutlich verschärft worden. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (sog. Durchsetzungsgesetz; BGBl. I, 1191), das seinerseits wiederum europarechtliche Vorgaben (RL 2004/48/EG) in deutsches Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie ist es, die Durchsetzungsinstrumente zu effektuieren, um eine europaweit wirksame Anwendung des Rechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums sicherzustellen – gerade auch im Internet (Erwägungsgründe Nr. 2 und 3 RL 2004/48/EG).
Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Gesetzgeber dabei, neben der strafrechtlichen Sanktionierung, verstärkt auf private Durchsetzungsmechanismen. So gewährt § 97 UrhG einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, dessen gerichtlicher Durchsetzung gem. § 97a UrhG zunächst eine Abmahnung vorausgehen soll, um eine Gelegenheit zu schaffen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die Kosten für die Abmahnung…
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